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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 8. 5. 2018
1.    für das Busunternehmen Karl Gansberger GmbH  (Busanmietung)
2.    für Busreisen aus dem Reisekatalog von der Gansberger Reisen GesmbH
 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf reine Beförderungsleistungen im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes – Busreisen mit Reisebussen der Karl Gansberger GmbH.
Für darüber hinausgehende „Reisedienstleistungen“ (z.B. Übernachtung, etc.) gelten die „Allgemeinen Reisebedingungen“

1. Vertragsabschluss Busanmietung
Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebotes vom Kunden und durch Rückbestätigung des Fahrauftrages durch das Autobusunternehmen (Karl Gansberger GmbH) an den Kunden in schriftlicher Form zustande.
Durch Unterschrift akzeptiert der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Karl Gansberger GmbH.

2. Rücktritt vom Vertrag Busanmietung
Das Busunternehmen ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Gefahr für den/die Lenker(In/Innen) besteht oder ein Schaden am Fahrzeug zu erwarten ist. Das Busunternehmen ist auch dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das gebuchte Fahrziel in eine Region/Land führt, für welches eine offizielle Reisewarnung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten besteht.    

3. Leistungsumfang   
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass der im Fahrauftrag vereinbarte Preis sich ausschließlich auf die im Angebot vereinbarte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrdauer (vereinbarte Leistung) bezieht.
Die vereinbarte Rückkunftszeit kann nur dann überschritten werden, wenn dies aus betriebsinternen Gründen des Busunternehmers sowie unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorschriften bzw. der gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten für Buslenker möglich ist.

4. Mehrkosten / Zusatzleistungen
Liegen vier Monate zwischen Vertragsschluss und Beförderungsleistung, kann der Busunternehmer Preiserhöhungen bis 10 % des vereinbarten Preises in Rechnung stellen, wenn erst nach Vertragsschluss eine Erhöhung von Beförderungskosten (Kraftstoffkosten, Personalkosten, Mautkosten, Ust Änderung) eintritt, die bei Vertragsschluss nicht einkalkuliert werden konnten.
Solche Preiserhöhungen sind nur zulässig, soweit sich die Kostenerhöhung anteilig auf den Mietpreis auswirkt. Eine demnach zulässige Preiserhöhung hat der Busunternehmer dem Besteller gegenüber unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes zu erklären und nachzuweisen. Durch den Besteller veranlasste Mehrleistungen werden zu den Standardtarifen, welche am Fahrauftrag ersichtlich sind verrechnet.

5. Mehrtagesfahrten Busanmietung
Bei Mehrtagesfahrten sind die Spesen des Fahrers für Kost und Quartier (Einbettzimmer mit DU/WC/TV auf Basis Halbpension (Frühstück-Abendessen) vom Auftraggeber zu tragen.
Außerdem sind etwaige Park-/Maut /Fähr- und Einfahrtsgebühren im In- und Ausland vom Auftraggeber zu leisten.   

6. Abweichung der Fahrtstrecke /  Leistungsänderungen   
Der Fahrer ist berechtigt, von der vorgesehenen Strecke abzuweichen, wenn die Sicherheit dies erfordert.  Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind.

7. Änderung des gebuchten Fahrzeuges
Das vom Besteller gebuchte Fahrzeug kann vom Busunternehmen durch ein gleichwertiges oder besser klassifiziertes Fahrzeug ersetzt werden.

8.  Gesetzliche Lenkpausen   
Dem Fahrer sind während der Fahrdienstleistung die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zur Einhaltung der maximalen Lenkzeiten bzw. der maximalen Einsatzzeit zu gewähren.   

9. Zahlungsbedingungen Busanmietung
Der vereinbarte Buspreis bei Bus Anmietung ist netto Kassa nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Der Besteller verpflichtet sich bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 12 %  zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Besteller im Fall des Verzuges entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen.

10. Stornobedingungen  Busanmietung
Wird ein vereinbarter Beförderungsauftrag vom Auftraggeber storniert, sind dem Autobusunternehmen die bereits entstandenen Kosten, jedoch mindestens bis zum 7. Werktag (Mo - Fr) vor dem  bestellten Termin 20 % und ab dem 7. Werktag (Mo - Fr) vor dem bestellten Termin 40 % des vereinbarten oder des sich aus dem Auftrag ergebenden Entgeltes als Stornogebühr zu ersetzen.
Eine Stornierung kann nur schriftlich, bis mindestens zwei Werktage (Mo-Fr) vor Abfahrt innerhalb der Büro Öffnungszeiten zur Kenntnis genommen werden. Bei späterer Stornierung ist der gesamte Preis No Show 100% zu ersetzen.

11. Haftung  /  Verhalten der Fahrgäste
A) Der Autobusunternehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Der Autobusunternehmer haftet für die rechtzeitige Stellung der bestellten fahrbereiten Fahrzeuge, soweit er nicht durch Umstände gehindert wird, die vom Autobusunternehmer nicht zu vertreten sind (höhere Gewalt, Streik, ungewöhnliche bzw. unvorhersehbare Behinderungen im Straßenverkehr, etc.).

B) Abfahrtszeiten – Zwischenaufenthalte
Der Autobusunternehmer haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der vom Fahrer oder Reiseleiter bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden. Er haftet auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche nicht mitbefördert werden können, weil sie die erforderlichen Personaldokumente nicht bei sich führen. Es besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen bei Zwischenaufenthalten oder am Abfahrts- / Zielort.  
Vereinbarte Abfahrtsorte/Zeiten bei Fahrtbeginn von Reisen bitte nicht verlassen, da es aus unvorhersehbaren Gründen zu Verspätungen kommen kann.  

C) Busgröße – Sitzplätze – Gurtepflicht
Der Autobus darf nur mit der Anzahl von Fahrgästen besetzt werden, für die er zugelassen ist. Sollte die zulässige bzw. vereinbarte Fahrgastanzahl überschritten werden, ist der Autobusunternehmer (Lenker) berechtigt, von der vereinbarten Leistung unter Wahrung aller Ansprüche zurückzutreten.
Die im Autobus angebrachten Sicherheitsgurte sind vorschriftsmäßig während der Fahrt anzulegen.
Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reisende ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen,  insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes während der Fahrt. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals (Lenkers) nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Mitfahrgäste entsteht oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Autobusunternehmen unzumutbar ist. Ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Autobusunternehmer besteht in diesen Fällen nicht.

D) Verantwortung des Bestellers / Kunden
Dem Besteller / Kunden obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals (Lenker) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Besteller / Kunde haftet auch für durch seine Fahrgäste verursachte Schäden (Verunreinigung) am und im Fahrzeug oder anderen Sachen des Busunternehmens. Grundsätzlich ist es nicht gestattet selbst mitgebrachte Speisen und Getränke im Bus zu verzehren. (Ausnahme falls im Vorfeld vereinbar).
Der Besteller akzeptiert, dass durch starke Verunreinigungen bzw. Verschmutzungen des Busses im Innenraum durch den Besteller oder seiner Fahrgäste (z.B. Essensreste, verschüttete Getränke, Kaugummis oder Lehm, Schlamm, Erde oder sonstige Materialien die durch Fahrgäste in den Bus gebracht werden), von der Karl Gansberger Gmbh Reinigungskosten verrechnet werden. Der Besteller ist verpflichtet, diese sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Für die Reinigung werden pro angefangene Stunde € 50,- plus Umsatzsteuer verrechnet. Sollte die Reinigung länger dauern bzw. wird das Fahrzeug früher benötigt als die Reinigungszeit in Anspruch nimmt, so können dem Besteller Ausfallstage mit pauschal € 500,- plus Umsatzsteuer verrechnet werden. Die Haftung besteht nicht, wenn weder der Besteller noch seine Fahrgäste den Schaden zu vertreten haben.

E) Anfahrt - Parkplatz
Für das Parken auf dem Firmengelände kann keine Haftung übernommen werden.

12.  Reisegepäck  /  Reisegepäck Haftung
Jeder Reisende kann auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Sitzplatzes und ohne Belästigung oder Gefährdung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck).
Reisegepäck  muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Auf den Gepäcksstücken müssen Name und Anschrift des Besitzers angegeben sein. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäcksstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden.
Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen.
Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Autobus verladen werden.
Das Busunternehmen haftet nicht für Gepäcksstücke, die nach dem Ausladen aus dem Autobus abhandenkommen.
Genauso wird jede Haftung abgelehnt, wenn persönliche Gegenstände (Reisegepäck, Fotoapparat, Jacken, Regenschirme, Handgepäck usw.) des Reisenden über Nacht im Autobus bleiben oder vergessen wurden.
Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks wird keine Haftung übernommen.  Eine Haftung für mangelhaft verpacktes, beschädigtes oder unverschlossen abgeliefertes Reisegepäck sowie für Geld- und Wertgegenstände besteht nicht.

13. Transport von Fahrrädern im Radanhänger
Bei Transporten von Fahrrädern in einem Radanhänger übernimmt die Karl Gansberger Gmbh keine Haftung für eventuelle Schäden an Fahrrädern, die während des Transports oder beim Be- und/ oder Entladen entstehen.  

14.  Ausgeschlossen von der Beförderung sind
Personen die an einer anzeigepflichtigen Krankheit leiden, oder aus Gründen wie Trunkenheit, unangebrachtem Benehmen oder ähnlichem den anderen Fahrgästen bzw. dem Lenker vorhersehbar lästigfallen würden.

14a. Haustiere
In unseren Bussen werden nur sehr kleine Haustiere (Gewicht bis max. 5 kg) in einer Transportbox auf dem Platz im Fußraum vor dem Reisegast befördert, jedoch nur, wenn dies bei der Buchung bekannt gegeben und bestätigt wurde. Hoteliers sind berechtigt, Gebühren für die Reinigung einzuheben. Stellen Sie sicher, dass Sie die nötigen Papiere für den Grenzübertritt Ihres Haustiers bei sich führen. In manchen Ländern gelten strenge Quarantänevorschriften.

15. Betätigung der technischen Ausstattung / WC Benützung
Über das Öffnen und Schließen der Dachlucken, der Lüftungseinrichtungen / Klima, sowie der Betätigung der Heizung entscheidet letztendlich der Fahrer.   
WC im Bus bei Frostgefahr
Beachten Sie bitte dass die Bordtoiletten bei Temperaturen um den Gefrierpunkt nicht in Betrieb sind.

16. Rauchverbot   
Im Sinne unserer Fahrgäste gilt in unseren Bussen absolutes Rauchverbot.   

17. Ausweispflicht  
Es wird vorausgesetzt, dass bei Reisen ins Ausland (außerhalb Österreichs) auch innerhalb der EU ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis erforderlich ist.   

18. Beschwerden – Leistungsstörungen
Beschwerden sind zunächst, sofort nach auftreten, an den Buslenker, und falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann – an das Autobusunternehmen zu richten.
Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

19. Zusatz Radreisen
A) Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Reise gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Reiseteilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Reise nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten.

B) Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Reiseteilnehmers.

C) Die Haftung für kundeneigene Fahrräder ist ausgeschlossen. Übernimmt Karl Gansberger GmbH den Transport kundeneigener Räder, sind allfällige daraus resultierende Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ausgeschlossen.

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