Gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten

Die Firma Gansberger GesmbH hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen, ganz im Sinne der Sicherheit ihrer Mitarbeiter und ihrer Kunden.


Lenkzeit:
die Zeit, die der Fahrer tatsächlich das Fahrzeug lenkt
täglich max. 9 Stunden
2x wöchentlich auf 10 Stunden möglich
wöchentlich: max. 56 Stunden
90 Stunden in 2 Wochen


Einsatzzeit:
die gesamte Zeit, die der Lenker von der Abfahrt (von Busgarage) bis zur Rückkehr (Abstellen des Busses in der Busgarage) im Einsatz ist
täglich: max. 13 Stunden
Verlängerung auf 15 Stunden möglich - siehe Ruhezeit


Lenkpausen:
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden: mindestens 45 min oder 2 kurze Pausen von 15 min + 30 min innerhalb von 4,5 Stunden
 
Tägliche Ruhezeit:
Tägliche Ruhezeit bei 1 Fahrerbetrieb
Regelmäßige Ruhezeit: 11 Stunden innerhalb 24 Stunden
 
Geteilte Ruhezeit: Teilungsmöglichkeit bei insgesamt 12 Stunden:
Erster Teil mind. 3 Stunden
Zweiter Teil mind. 9 Stunden
 
Reduzierte Ruhezeit: 3x zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten mind. 9 Stunden
Keine Ausgleichspflicht mehr!
9 Stunden innerhalb von 30 Stunden
 
Tägliche Ruhezeit bei 2 Fahrerbetrieb
11 Stunden innerhalb 24 Stunden
3x pro Woche mind. 9 Stunden
 
Wöchentliche Ruhezeit:
Regelmäßige Ruhezeit Ununterbrochene Ruhezeit von 45 Stunden
Reduzierte Ruhezeit Mind. 24 Stunden
Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeit
Doppelwoche (=zwei aufeinander folgende Wochen):
Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder
Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45 Stunden) und eine
Reduzierte wöchentliche Ruhezeit (24 Stunden)
 
Spätestens am Ende von 6 Arbeitstagen muss der 7 Tag frei sein.
 
Wöchentliche Höchstarbeitszeit:
Durchrechnungszeitraum: 26 Wochen
Durchschnittliche Wochenarbeitszeit: 48 Stunden
Höchstarbeitszeit in Einzelwoche: 60 Stunden
 
Nachtarbeit:
Im Zeitraum von 0 - 5 Uhr stehen dem Buslenker 100 % Nachtzuschläge zu!

Mitführpflichten:
Schaublätter/ Fahrerkarte: Schaublätter des laufenden Tages und der letzten 28 Kalendertage sind vom Buslenker mitzuführen!
 
Fahrtenschreiber:
Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnet jede Bewegung und Geschwindigkeit des Busses auf und dokumentiert somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten. Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn die Fahrt bereits lange zurückliegt.


Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO.

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